Bioland-Logo - Was sagt es eigentlich aus?
Einige von uns bennante Bezugsquellen von Pflanzen sind von Bioland zertifiziert. Wir schildern dir die Bedeutung.
Bioland steht für regionale und verantwortungsvolle Bio-Landwirtschaft aus Deutschland und Südtirol. Die strengen Richtlinien gehen weit über den EU-Bio-Standard hinaus: sie fördern Artenvielfalt und Tierwohl, sparen Ressourcen und schützen unsere Umwelt. Auf und neben den Feldern geben die Bioland-Bäuerinnen und -Bauern der Natur ein Zuhause – Ackerwildkräuter zwischen den Ähren, Wildbienen am Feldrand und Feldhasen in der Hecke nebenan.
Bioland-Tiere leben in artgerechter Haltung mit viel Bewegungsfreiheit und gutem Futter aus Bio-Anbau – das wird mindestens jährlich kontrolliert. Mit Bioland-Produkten bekommst du wertvolle Lebensmittel aus heimischer Erzeugung in erstklassiger Bio-Qualität.
Bioland-Richtlinien für Zierpflanzen, Stauden und Gehölze
Die Richtlinien werden mehrmals im Jahr überarbeitet. Die aktuellsten Richtlinien findest du auf der Bioland-Webseite.
Kurzfassung der Richtlinien für Zierpflanzen, Stauden und Gehölze
1. Düngung und Bodenpflege
- Freilandkultur: Begrenzung des Einsatzes von stickstoffhaltigen Düngemitteln auf 90 kg N/ha und Jahr für Baumschulkulturen und 110 kg N/ha und Jahr für andere Kulturen.
- Nmin-Untersuchungen: Jährliche Kontrolle der Stickstoffdynamik im Boden empfohlen.
- Gründüngung: Bei Flächen, die länger als 12 Wochen während der Vegetationszeit brachliegen, und nach Möglichkeit auch über Winter.
- Gewächshäuser: Nutzung von Kurzzeit-Gründüngungspflanzen und Leguminosen zur Erhaltung und Steigerung der Bodenfruchtbarkeit und biologischen Aktivität.
2. Flächenversiegelung
- Freiland-Stellflächen: Versiegelung nur zur Wasserwiederverwendung zulässig.
3. Pflanzengesundheit und Beikrautregulierung
- Vorbeugender Pflanzenschutz: Wahl widerstandsfähiger Sorten, gesundes Saat- und Pflanzgut, optimale Kulturführung, geeignete Bestandsdichten, angepasste Fruchtfolge, Düngung und Humuswirtschaft.
- Selbstregulation des Ökosystems: Maßnahmen zur Stärkung der Selbstregulationskräfte.
- Beikrautregulierung: Mechanische und thermische Maßnahmen, flaches Dämpfen in Gewächshäusern bis max. 10 cm Tiefe.
4. Jungpflanzen
- Ökologische Jungpflanzen: Verwendung, wenn verfügbar. Bei Nichtverfügbarkeit kann nach Genehmigung auf konventionelle Herkünfte zurückgegriffen werden, diese müssen Umstellung durchlaufen.
- Verkauf vor Umstellungszeit: Keine Bio-Auslobung und keine Verwendung der Marke BIOLAND.
5. Zukauf und Handelsware
- Konventionelle Fertigware: Muss jederzeit erkennbar sein (z. B. durch Etikettierung, gesondertes Beet).
- Ökologische Erzeugung: Der überwiegende Teil des Umsatzes muss aus ökologischer Erzeugung stammen.
6. Erden und Substrate
- Natürlicher Boden: Anbau in natürlichem Boden.
- Gefäßkulturen: Zulässig, wenn das Gefäß gemeinsam mit der Pflanze verkauft wird.
- Torfanteil: Maximal 50 Vol.-% bei Baumschul-, Stauden- und Zierpflanzenkulturen; maximal 70 Vol.-% bei Jungpflanzenerden. Ausnahmen für Pflanzen mit niedrigem pH-Bedarf.
- Zugekaufte Stoffe: Überprüfung auf Umweltverträglichkeit, keine synthetischen Zuschlagstoffe (z. B. Styromull, Hygromull, Steinwolle).
- Dämpfung: Erlaubt für Erden und Substrate.
7. Kulturgefäße
- Verrottbare Materialien: Anzustreben sind Materialien wie Altpapier, Holzfasern, Flachs, Jute, Hanf oder Ton.
- Kunststofftöpfe: Müssen stabil, mehrfach verwendbar und recyclebar sein. Gefäße aus PVC sind nicht zugelassen.
- Vorhandene Töpfe: Dürfen während der Umstellungszeit aufgebraucht werden.
(Stand 29.05.2024, Quelle: Bioland-Richtlinien_2024-03_.pdf)